Auf dem hiesigen deutschen Versicherungsmarkt gibt es viele unterschiedliche private Krankenversicherungen. Bei dieser großen Auswahl, welche angeboten wird, sollte ein Versicherungsnehmer nicht das erstbeste Angebot nehmen, sondern vergleichen und abwägen, welches zu seinen Bedürfnissen passt.

Es gibt unterschiedliche Hausarztmodelle, die der gesetzlichen Krankenversicherung nah kommen, auch speziell zugeschnittene, zum Beispiel für Selbstständige im Gründungsstadium. Außerdem legt jeder Mensch Wert auf andere Dinge, die für einen passenden Versicherungsschutz wichtig sind.

Private Krankenversicherung


Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung würde der Eine als wichtig ansehen. Für andere Patienten wäre wiederum eine Brille oder Zahnersatz von großer Bedeutung. Was nun jeder Patient wirklich benötigt, um eine passende Versicherung zu finden, sollte in einem Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsagenten oder Makler erarbeitet werden. Dazu gibt es diverse Vergleichssoftware, die von Agenturen und Versicherungsgesellschaften bereit gestellt wird. Dabei sollte es keine Probleme geben, die passende private Krankenversicherung unter den zahlreichen Unternehmen zu finden. Es sollte auch eine schriftliche Dokumentation über das Beratungsgespräch mit dem Versicherungsagenten geben, in dem festgehalten wird, welche Produkte empfohlen wurden, und was der Interessent wünscht.

Dies ist durch die EU Pflicht geworden, und dient zur Sicherheit des Versicherungsnehmers, aber auch des Versicherungsmaklers. Wenn man sich selbstständig macht, dann ist es unproblematisch, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Ansonsten ist es weitaus schwieriger, einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu vollziehen. Durch den Gesetzgeber ist ein Wechsel noch zusätzlich erschwert worden. Vorraussetzung für eine private Krankenversicherung ist ein Bruttogehalt von mindestens 3.600 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Das bedeutet, dass ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung eigentlich erst nach drei Jahren möglich ist. Anhand dieser Wechselfrist soll festgestellt werden, ob in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungsgrenze erreicht und überschritten wird.

Dabei wird ein 13. und 14. Monatsgehalt allerdings dazugerechnet, so dass der Durchschnittswert von 3600 € erreicht werden kann. Bei erstmaliger Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter, wird man für die ersten drei Jahre versicherungspflichtig. Wenn man jedoch vorher privat versichert war, oder die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann bleibt es beim alten. Ausnahmen stellen solche Arbeitnehmer dar, die ihre freiwillige Krankenversicherung bis zum 26.10. 2006 gekündigt haben, oder davor bereits eine private Vollversicherung abgeschlossen haben. Der Stichtag für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist dann der 27.10.2006. Studenten, Freiberufler und Beamte können immer die private Krankenversicherung wählen, müssen es natürlich nicht. Studenten müssen nur aufpassen, dass bei einem Auslandsaufenthalt der Versicherungsschutz in Deutschland weiterhin besteht, oder auch im Ausland gültig ist.



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