Die Gesetzliche Krankenversicherung zieht neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, einen kleinen Prozentsatz für die sogenannte Pflegerente ein (1,7 %).
Damit werden Kosten bezahlt, die durch pflegebedürftige Patienten zustande kommen. Eingeteilt werden diese bei Bedürftigkeit in drei Pflegestufen. In diesen feststehenden Stufen wird je nach Fall zugezahlt, denn die Kosten für ambulante Dienste und häusliche Pflegedienste liegen sogar 40 bis 50 % höher.
Pflegerente
Am 1. Juli 2008 gibt es zur weiteren Finanzierung eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte um 0,25 % auf
1,95%, bei Kinderlosen sogar auf 2,2 %. Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege durch selbst organisierte Personen, z.B. Angehörige, in geeigneter Weise übernommen werden kann. Diese betragen monatlich in Stufe I 205 Euro (Mitte 2008 dann 215 Euro). In zwei weiteren Schritten wird bis zum Jahr 2012 um 10 Euro monatlich erhöht. Die Summe der Stufe II beträgt 410 Euro (420 Euro), bis zum Jahr 2012 sollen dann 440 Euro monatlich zur Verfügung gestellt werden. Die höchste Stufe III zahlt 665 Euro (675 Euro), bis zum Jahr 2012 dann 700 Euro.
Ein weiterer Punkt in der Pflegerente ist die Pflegesachleistung. Diese wird an die ambulanten Pflegedienste gezahlt, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Die Summen umfassen hier monatlich für häusliche Pflegesachleistung: in Stufe I 384 Euro (später dann 420 bis 450 Euro), in Stufe II 921 Euro (später dann 908 bis 1.100 Euro) und in der höchsten Stufe III dann 1432 Euro (später dann 1.470 bis 1.550 Euro). In dieser aufwendigsten Stufe ist die Erhöhung in den Jahren bis 2012 am geringsten, was schwer nachzuvollziehen ist. Der dritte Bereich der Pflegerente, und damit auch der am meisten bezahlte, ist die vollstationäre Pflege.
Hier werden Beträge gezahlt von 1023 Euro (Stufe I), 1279 Euro (Stufe II) und in Stufe III dann 1472 Euro. Hier ist in den folgenden Jahren auch nur eine einzige Erhöhung geplant. Im Juli 2008 auf 1.470 Euro, 2010 auf 1.510 Euro und im Jahre 2012 dann auf ganze 1.550 Euro. Alle weiteren Kosten, die einen Pflegebedürftigen betreffen, müssen dann auch von diesem selbst bezahlt werden, wie z.B. Unterkunft und Verpflegung. Um diese Kosten einigermaßen aufzufangen, sollte eine private Pflegezusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegerente abgeschlossen werden. Denn im Bedarfsfall, dieser kann ja durch z.B. einem Herzinfakt mit Spätfolgen oder ähnlichem schnell eintreffen, können die Kosten gedeckt werden. Sollte ein Patient zu einem Pflegefall werden, geht es dann an die Ersparnisse, an die Immobilie oder die Kinder werden zu Zahlungen herangezogen. Das kann durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung verhindert werden.